asbestEX® schleift asbesthaltigen schwarzen Kleber in Aue-Bad Schlema mit einem zertifizierten Schleifverfahren nach BT 17 ab.

Dieser Kleber wurde bis in die 80er Jahre verwendet, um die sogenannten Floor-Flex-Platten zu verkleben.

Diese meist quadratischen „Bodenfliesen“ wurden in den Farben grau, blau, schwarz in Marmoroptik als Standardausführung in Häusern, Treppenhäusern und Wohnungen der 60er/70er Jahre, gelegentlich noch bis in die 80er Jahre, verwendet.

Diese Floor-Flex-Platten wurden mit einem schwarzen Bitumenkleber verklebt. Der Kleber ist in der Eigenschaft als Kleber ungeeignet – die Klebekraft ist nicht andauernd, die Verklebung lässt sich leicht lösen.

Floor-Flex-Platten

Sollte im Lauf der Jahre auch nur ein Teppich mit Gummierung aufgelegt oder sogar verklebt worden sein, so werden fast immer mit dem Entfernen des Teppichs die quadratischen PVC-ähnlichen Platten gelöst und angehoben.

Manchmal heben sich wenige Platten, oft auch die Hälfte der „verklebten“ Platten vom schwarzen Kleber ab. Leider brechen diese dünnen, ca. 2mm starken Platten oft auch.

Beim Auszug oder beim Anbieten einer Immobilie werden Teppiche vom (Vor-)Mieter oder Verkäufer noch entfernt. Spätestens der neue Mieter oder der Käufer reißt den alten Teppich heraus.

Floor Flex Platten

Sowohl die Floor-Flex-Platten als auch der schwarze Kleber sind asbesthaltig!

Ein häufiger Fehler vom Käufer oder neuen Mieter der Immobilie in Aue-Bad Schlema besteht darin, die Floor-Flex-Platten weg zu spachteln, vor allem deswegen, weil der Kleber kaum hält und möglicherweise schon Platten fehlen und die Arbeit sehr leicht geht.

Das ist nicht gut, denn an den Bruchstellen der Vinylplatten werden Asbestfasern frei. Aber das große Problem ist nun der schwarze Kleber.

Bis 2012 konnte der schwarze Asbestkleber versiegelt werden. Das ist seit 2013 verboten! Jeder Fliesenleger, jeder Teppichbodenleger, jeder Laminatverleger muss das wissen.

Floor Flex Platten

Es ist sogar eine Straftat, diesen Asbestboden zu versiegeln. Kurz gesagt, früher konnte der Kleber „überzogen“ werden, und darauf konnte aufgebaut werden.

Vermutlich liegt der Sinn des Verbots darin, dass man den Asbestkleber nicht „versteckt“ und spätere Eigentümer dann – in Unkenntnis des belasteten Bodens – bohren oder schleifen und Asbestfasern unbewusst freisetzen.

Nun gilt es, den Kleber zu entfernen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Wir versuchen hier, die beiden unterschiedlichen Verfahren verständlich gegenüber zu stellen. Bewusst laienhaft wird hier der Aufbau beschrieben, beide Verfahren sind aber sehr komplex:

Variante a)

Man schleift mit einer herkömmlichen Bodenschleifmaschine den schwarzen Kleber ab, setzt den Staub frei. Das ganze Objekt wird „abgedichtet“ und ein Abluftschlauch wird mit dem Objekt verbunden.

Es wird mit einem außerhalb des Objekts stehenden Generators ein Unterdruck erzeugt, welcher die asbesthaltige Luft, also die Fasern, einsaugt. Ferner benötigt man für den Zutritt des Objekts eine „Drei-Kammern-Schleuse“, durch die die Arbeiter müssen.

Die Wände und im Objekt befindlichen Gegenstände wie Heizkörper müssen nach der Bodensanierung ebenfalls saniert werden. Dieses Verfahren, man sieht es bereits an den benötigten Maßnahmen „drum rum“ sowie der anstehenden Sanierung (Maler- und Putzarbeiten) ist zeitaufwändig und verhältnismäßig teuer.

Außerdem sind hier die Bedingungen für die Arbeiter sehr schlecht. Dieses Verfahren bezeichnet man als BT-40-Verfahren.

Dem gegenüber steht

Variante b)

mit einem zertifizierten System, bestehend aus „Schleifmaschine“ und angeschlossenen „Staubsaugern“ schleift man den Boden – abgeschliffenes Material und Asbestfasern werden im Unterdruckverfahren sofort mit den angeschlossenen Asbestsaugern eingeschlossen – die Raumluft wird nicht mit Asbestfasern kontaminiert.

Somit spart man sich die übliche Drei-Kammern-Schleuse, das Abdichten“ des Objekts und die Absaugung von außen ebenso wie die Maler- und Putzarbeiten.

BT17-Verfahren

Die Arbeitszeit beschränkt sich somit natürlich auch nur auf die eigentlich durchzuführende Arbeit: dem Schleifen des Klebers! Dieses ist das BT-17-Verfahren.

Das von uns angewandte BT-17-Verfahren (Variante b) ist trotz der Einfachheit und Flexibilität ein hochkomplexes System – und es hat natürlich nichts mit einem (Haushalts-)Staubsauger und einer simplen Schleifmaschine gemein.

Abgestimmt bis ins kleinste Detail arbeiten hier Asbeststaubsauger, Vorabscheider und Bodenschleifmaschine im Verbund zusammen, mit integrierter Unterdrucküberwachung aufeinander abgestimmt. Wir arbeiten hier mit zertifizierten Geräten der MKS-deconta-Gruppe, welche führend in der Asbestschleiftechnik sind.

Alles unter den strengen Richtlinien der DGUV unter Einhaltung der TRGS 519.

Wir suchen einen Gebietsleiter für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Solange wird Thüringen von Nordbayern aus betreut.

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihr Ansprechpartner:

Stephan Petschner
Telefon: 0911 2448445
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